nbn ELEKTRONIK AG

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma nbn Elektronik AG

  1. Allgemeine Bedingungen: Unsere Vereinbarungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch nbn.
  2. Angebote: Unsere Angebote sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Angeboten. Uebermittelte Unterlagen wie Prospekte, Diagramme, Zeichnungen und Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, durch technischen Fortschritt bedingte Aenderungen an den von uns angebotenen Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten könnte. Beigefügte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schaltschemata, Kostenvoranschläge usw. bleiben unser Eigentum und dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an uns zurückzusenden.
  3. Preise: Die Preise verstehen sich in CHF ab unserem Lager, MWSt, Frachtkosten, Versicherung und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Sollten sich bei Handelswaren Aenderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen, so kann der Lieferant eine entsprechende Preisanpassung vornehmen. Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Für gedruckte Preislisten und Kataloge behält sich der Lieferant das Recht von Aenderungen vor. Werden spezielle Zertifikate, Ursprungszeugnisse usw. verlangt, ist eine entsprechende Verrechnung vorbehalten.
  4. Kleinmengenzuschlag: Der Kleinmengenzuschlag beträgt CHF 20.‑‑ bei Bestellungen unter CHF 50.‑‑.
  5. Lieferfristen: Alle Angaben über voraussichtliche Lieferfristen sind unverbindlich. Sie erfolgen nach bestem Wissen, wie sie bei normaler Zulieferung der erforderlichen Materialien und bei geordneten Verhältnissen eingehalten werden können. Nichteinhalten von Lieferfristen oder Lieferterminen berechtigen den Besteller, ohne schriftliche Abmachung über diesen Punkt, weder zur Annullierung des Auftrages noch zu Entschädigungsansprüchen.
  6. Versand: Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Besteller über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers.
  7. Garantie (Gewährleistung): Unsere Garantie erstreckt sich ab Ablieferung oder Beendigung der Montage auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist allenfalls auftretenden Mängel die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Garantie beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile,
    Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Eingriffe und Aenderungen an unseren Produkten vorgenommen werden. Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
  8. Reklamationen (Mängelrügen): Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer binnen 10 Tagen nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige in der gleichen Frist nach der Entdeckung erfolgen, spätestens aber vor Ablauf der Garantiefrist. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt. Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gemeldet werden.
    Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend zwecks Tatbestandsaufnahme und Wahrung aller Rechte anzuzeigen.
  9. Montage und Installation: Ist eine Anlage von uns zu montieren oder zu installieren, so hat der Besteller für die erforderlichen Vorarbeiten besorgt zu sein, damit die Montage‑ oder Installationsarbeiten unbehindert ausgeführt werden können. Der Besteller muss rechtzeitig auf seine Kosten benötigtes Hilfspersonal für die Montage bzw. Installation zur Verfügung stellen.
  10. Reparaturen: Reparaturen werden bei uns oder in unseren Lieferwerken vorgenommen. Jedes Gerät ist mit Firmenadresse und Beanstandung auf einem festen Anhänger zu versehen. Verlangt der Käufer keinen Kostenvoranschlag, so erfolgt die Reparatur voll zu seinen Lasten.
  11. Auftragsannullation: Bestätigte Aufträge können nur dann widerrufen werden, wenn unser Einverständnis vorliegt und der Kunde die Annullationskosten von 10% des Kaufpreises übernimmt. Werden Teile von Aufträgen annulliert, so wird dem Besteller zudem die sich aus der bezogenen Mindermenge ergebende Preisdifferenz belastet. Rückgaben gelieferter Geräte werden nach unserem Ermessen ausschliesslich dann akzeptiert, wenn die Geräte neuwertig und noch in der Originalverpackung sind und wenn ausserdem die Rückgabe vorher mit uns schriftlich vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen bei absolut neuwertigen Standardgeräten 90% des berechneten Kaufpreises gutzuschreiben. Wenig gebräuchliche Artikel, die auf Bestellung extra angefertigt bzw. in einem unserer Lieferwerke bestellt worden sind, können, auch wenn sie im Katalog figurieren, nicht zurückgenommen werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Gerät gängig ist oder nicht, liegt ausschliesslich bei nbn.
  12. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ausstellung netto und ohne jeden Abzug zu begleichen. Gerät der Besteller mit einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche Zahlungsansprüche sofort fällig. An uns unbekannte Besteller liefern wir gegen Nachnahme oder Vorauszahlung‑, ebenso an Abnehmer nach Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen.
  13. Eigentumsvorbehalt: An allen verkauften Produkten und Dienstleistungen halten wir uns bis zum Eingang des vollen Rechnungsbetrages das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt einen Eintrag im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.
  14. Technische Daten: Wichtig: Beim Einsatz von elektrischen Niederspannungserzeugnissen ist die  geltendeVerordnung über elektrische
    Niederspannungserzeugnisse (NEV) zu berücksichtigen.
  15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und Lieferanten gilt der Sitz des Lieferanten.
  16. Schadenersatzanspruch: Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Schaden durch einfache Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen entsteht und es sich nicht um Kardinalpflichten des Verkäufers handelt. Die Haftung für entfernte oder nicht vorhersehbare Schäden (Mangelfolgeschäden) wird ausgeschlossen.
  17. Schlussbestimmung: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so werden die Bedingungen im übrigen hierdurch nicht berührt.
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